Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Verträge rechtssicher gestalten und Ansprüche durchsetzen – Abwehr und Einzug von Forderungen
Verträge bilden die Grundlage zahlreicher geschäftlicher und privater Rechtsbeziehungen. Das Vertragsrecht umfasst dabei alle rechtlichen Fragen rund um den Abschluss, die Gestaltung und Abwicklung von Verträgen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Ich berate Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen und unterstütze Sie auch dann, wenn es bei der Durchführung eines Vertrages zu Problemen oder Streitigkeiten kommt.
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
Ein wesentlicher Bestandteil meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung. Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
- der Prüfung bestehender Verträge
- der Erstellung und Konzeption individueller Verträge
- der Überarbeitung und Anpassung von Vertragsentwürfen
- der rechtlichen Bewertung einzelner Vertragsklauseln
- der Verhandlung von Verträgen
- der Prüfung von Rechten und Pflichten aus bestehenden Vertragsverhältnissen
Dabei geht es nicht allein darum, einen Vertrag formal korrekt zu gestalten. Entscheidend ist vielmehr, mögliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die vertraglichen Regelungen an Ihre konkreten Interessen anzupassen.
Vertragsverletzungen und Streitigkeiten
Nicht jeder Vertrag wird so erfüllt, wie es die Vertragsparteien vereinbart haben. Kommt es zu einer Vertragsverletzung, stellt sich häufig die Frage, welche Ansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können.
Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche aller Art. Hierzu gehören beispielsweise:
- die Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen
- Ansprüche wegen Mängeln und mangelhafter Leistung
- Schadensersatzansprüche
- Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Pflichten
- Fragen zur Vertragsbeendigung und Rückabwicklung
- die Prüfung von Pflichtverletzungen und deren rechtlichen Folgen
- die außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche
Zunächst wird geprüft, welche Rechte und Ansprüche sich aus dem konkreten Vertrag und der gesetzlichen Rechtslage ergeben. Anschließend bespreche ich mit Ihnen die möglichen weiteren Schritte.
Gerichtliche Vertretung
Lässt sich eine vertragliche Streitigkeit außergerichtlich nicht lösen, vertrete ich Sie auch im gerichtlichen Verfahren. Dabei übernehme ich die rechtliche Prüfung und Vorbereitung des Verfahrens, die außergerichtliche Kommunikation mit der Gegenseite sowie – soweit erforderlich – die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr Ihrer Ansprüche.
Mein Ziel ist es, Ihre Interessen konsequent und zugleich lösungsorientiert zu vertreten.
Persönliche und individuelle Beratung
Ob Sie einen Vertrag abschließen möchten, einen bestehenden Vertrag prüfen lassen wollen oder bereits mit einer Vertragsverletzung konfrontiert sind: Eine frühzeitige rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in Dormagen kann helfen, Risiken zu erkennen und die eigene Rechtsposition zu sichern.
Gerne berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen des Vertragsrechts und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre konkrete Situation abgestimmte Lösung.
Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihre individuelle Situation und zeige Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf.
Telefon 02133 8940