Stephan Großsteinbeck

Rechtsanwalt in Dormagen

02133 8940

Erbrecht und Vorsorgeplanung

Ihre rechtliche Vorsorge. Ihre Vermögensnachfolge. Ihre Entscheidungen.

Das Erbrecht betrifft häufig nicht nur Vermögensfragen, sondern auch persönliche und familiäre Beziehungen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, den eigenen Willen klar zu formulieren, die Vermögensnachfolge sinnvoll zu gestalten und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Dormagen berate und begleite ich Sie bei allen wichtigen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Vermögensnachfolge. Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der persönlichen Vorsorge mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Testament und Nachfolgeplanung

Sie möchten selbst bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht? Ein Testament bietet die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge entsprechend Ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Dabei ist es wichtig, nicht nur einzelne Formulierungen zu betrachten, sondern die gesamte persönliche und wirtschaftliche Situation einzubeziehen.

Ich berate Sie bei der Erstellung und Gestaltung Ihres Testaments und prüfe gemeinsam mit Ihnen die für Ihre Situation bestehenden Möglichkeiten. Hierzu gehören insbesondere:

  • Analyse Ihrer persönlichen und familiären Ausgangssituation
  • Beratung zur gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge
  • Gestaltung von Testamenten und Erbfolgeregelungen
  • Berücksichtigung von Immobilien und sonstigem Vermögen
  • Beratung zu Pflichtteilsrechten
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge innerhalb der Familie
  • Beratung bei besonderen familiären oder vermögensrechtlichen Konstellationen

Dabei geht es nicht darum, ein Testament nach einem allgemeinen Muster zu erstellen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Regelungen zu Ihren persönlichen Vorstellungen und Ihrer konkreten Lebenssituation passen.

Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Nicht immer soll die Vermögensnachfolge erst mit dem Erbfall geregelt werden. Eine vorweggenommene Erbfolge kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen.

Ich berate Sie insbesondere bei Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten und unterstütze Sie bei der rechtlichen Gestaltung. Dabei können beispielsweise Fragen zu Pflichtteilsrechten, Rückforderungsrechten, Wohnrechten oder einem Nießbrauch eine wichtige Rolle spielen.

Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Erbstreitigkeiten

Nach einem Erbfall entstehen häufig unterschiedliche Interessen innerhalb einer Familie. Insbesondere bei mehreren Erben kann die Abwicklung des Nachlasses zu Konflikten führen. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, insbesondere bei:

  • Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • der Aufteilung und Abwicklung des Nachlasses
  • der Prüfung erbrechtlicher Ansprüche
  • Streitigkeiten zwischen Miterben
  • der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen

Dabei steht zunächst eine klare rechtliche Einschätzung Ihrer Situation im Vordergrund. Gemeinsam besprechen wir, welche Möglichkeiten bestehen und welcher Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Neben der Regelung der Vermögensnachfolge ist auch die persönliche Vorsorge ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden rechtlichen Planung. Wer soll für Sie handeln, wenn Sie selbst aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr dazu in der Lage sind?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig bestimmen, wem Sie für bestimmte persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten eine Vollmacht erteilen möchten. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen für den Fall festlegen, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Ich berate Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und erläutere Ihnen die rechtlichen Auswirkungen der jeweiligen Regelungen. Dabei geht es um mehr als das Ausfüllen eines Formulars: Ihre Vorsorge sollte zu Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren Vorstellungen und Ihren familiären Verhältnissen passen.

Zu diesem Thema biete ich regelmäßig Vorträge an:
Thema: Autonomie und Selbstbestimmung. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Vortragsübersicht ansehen (PDF) (öffnet in neuem Tab)

Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin.

Telefon 02133 8940

Nach oben